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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                               

 

1. Geltungsbereich

Der Kunde erklärt sich bei der Erteilung des Auftrags mit unseren AGB einverstanden. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in unseren AGB nicht enthalten sind. Stillschweigen gegenüber etwaigen AGB des Kunden gilt in keinem Fall als Zustimmung. Insbesondere stellt die Auslieferung bzw. Erbringung der Vertragsleistung kein konkludentes Einverständnis mit den AGB des Kunden dar. Gegenüber Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den AGB vor.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. Auf keinen Fall stellen solche Angaben Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Ware von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mehr- oder Minderlieferung bis +/- 10% der Bestellmenge bleibt aus technischen Gründen vorbehalten.

 

3. Produkthinweis

Für Druckfehler und Farbschwankungen zu den im Prospekten abgebildeten Produkten übernehmen wir keine Haftung. Technische und optische Produktänderungen bleiben vorbehalten.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer, die der Kunde zu tragen hat. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich in € spesenfrei zu zahlen. Im übrigen gelten die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Dies gilt auch bei Stundung. Stehen uns gegen den Kunden mehrere Forderungen zu, bestimmen wir (auch bei Einstellung in laufende Rechnung), auf welche Schuld die Zahlung verrechnet wird. Schaltet der Kunde eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt der Schuld befreiende Rechnungsausgleich erst mit Zahlungsgutschrift auf unserem Konto ein. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, wenn der Kunde mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannten Forderung aufrechnen kann. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Beträgen. Gegenüber Kaufleuten ist im Hinblick auf von uns eingeklagte Zahlungsansprüche das Recht zur Erhebung einer Widerklage ausgeschlossen.

 

5. Lieferung

Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich von uns als verbindlicher Liefertermin schriftlich bestätigt worden. Lieferungen und Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen konkret unvorhersehbaren Hindernissen, die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Liegt ein Lieferungs- oder Leistungsverzug vor, ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 4-wöchigen, jedoch produktionsgerechten Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungs- oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Gegenüber Kaufleuten ist eine im Verzugsfall bestehende Schadensersatzhaftung auf eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung in Höhe von 0,5% bis zur Höhe von insgesamt maximal 5% vom Werte der betroffenen (Teil-)Lieferung bzw. Leistung beschränkt. Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist im Verzugsfall die Schadensersatzhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir sind zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt. Die Abfertigung aller von uns zum Versand kommender Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei beschädigten bzw. unvollständigen Warensendungen ist sofort nach Empfang eine Tatbestandsaufnahme durch den zuständigen Versicherungsvertreter zu veranlassen. Mit der Übergabe der Ware an die mit der Beförderung Beauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Im Falle eines Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern bzw. eigene Lagerkosten zu berechnen oder nach unserer Wahl eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Verkaufswertes der Produkte zu verlangen. Versandvorschriften des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls liefern wir nach unserem besten Ermessen und unter Ausschluss jeglicher Haftung für die Wahl der Versandart.

 

6. Verpackung, Marken, Schutzrechte

Der Kunde ist allein für die Einhaltung und Beachtung sämtlicher Verpackungsvorschriften, Produktkennzeichnungs- und Hinweispflichten verantwortlich. Der Kunde steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Bestellung keine Rechte Dritter verletzt werden, und verpflichtet sich, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Marken zu verändern, über den Verkauf der Ware hinausgehend zu benutzen oder andere Marken/Zeichen auf der gelieferten Ware anzubringen. Die Änderung der Ausstattung unserer Ware und jede Art des Umpackens wie z.B. Blistern, Skinnen usw. ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig. Wir haben das Recht, unsere Einwilligung zu befristen, auf bestimmte Waren und Verpackungen zu beschränken, von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig zu machen und/oder eine einmal erklärte Einwilligung für künftige Lieferungen zu widerrufen. Bei der Bestellung von Artikeln, die auf Wunsch des Kunden mit Zeichen des Kunden oder eines Dritten versehen werden, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkten Nutzungsrechte verfügt. Machen Dritte dennoch Ansprüche geltend, so hat der Kunde uns in vollem Umfang von diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

 

7. Gewährleistung, Haftung

Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung hinsichtlich Lieferungs- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen oder -leistungen gelten die im folgenden angeführten Regelungen. Beanstandung unserer Lieferungen bzw. Leistungen einschließlich von Falschlieferungen sind uns innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware oder Erbringung der Leistung bzw. bei Vorliegen verdeckter Fehler innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Fehlers schriftlich mitzuteilen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Werden die von uns gelieferten Gegenstände ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Gebrauchs- oder Lagerungsvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsere Gewährleistungshaftung. Werden wir von Dritten haftungsrechtlich wegen Schäden in Anspruch genommen, die ihre Ursache nicht in unserem Fertigungsbereich, sondern in dem dem Kunden zuzurechnenden Bereich haben, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen. Für Schäden, die durch Fremderzeugnisse verursacht wurden, beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der uns gegen den Zulieferer, Auftragsfertiger o.ä. zustehenden Ansprüche und besteht nur eine subsidiäre Haftung. Im Falle begründeter Mängelrügen hat der Kunde zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob in angemessener Zeit eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung nach eigener Wahl vorzunehmen. Kommt es wiederum nicht zu einer Nachbesserung noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Kunde zum Rücktritt oder zu der Bedeutung des Mangels angemessenen Herabsetzung der Vergütung berechtigt. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende

Ansprüche (z.B. Schadensersatz aus Gewährleistung oder aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei den Vertragsverhandlungen oder Delikt wegen Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlagens oder Nichtvornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung) beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Handelt es sich um teilbare Lieferungen oder Leistungen oder betrifft der Mangel nur Teile einer funktionellen Einheit, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ohne Einfluss auf die Zahlungspflichten und -fristen. Nicht-Kaufleute können Gewährleistungseinreden nur in einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Umfang geltend machen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere vorstehend geregelten Pflichten bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht. Im Falle begründeter Mängelrügen beschränkt sich unsere Haftung im Höchstfall auf den Wert der von uns gelieferten und beanstandeten Ware. Die Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist beträgt gegenüber Kaufleuten 12 Monate nach Gefahrenübergang bzw. im Fall von Werkverträgen über unvertretbare Sachen ab der ersten Inbetriebnahme, spätestens 24 Monate ab Auslieferung bzw. Leistungserbringung. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, gilt die Gewährleistung nur für den im Einzelfall üblicherweise anzusetzenden Zeitraum. Der Kunde hat in jedem Fall nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender und künftiger Forderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch einschließlich eventueller Wechselforderungen sowie von Dritten erworbener Forderungen). Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung unserer Lieferung (mit anderen Lieferungen) Allein- oder Miteigentum, steht uns Eigentum in der Höhe zu, die dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen verbundenen Sachen entspricht. Eine Verarbeitung oder Bearbeitung gemäß § 950 BGB erfolgt für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet würden. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. In Fällen einer Kollision dieser Klausel mit Klauseln der Lieferanten weiterer benutzter Einzelteile erfolgt die Verarbeitung gemeinschaftlich für alle und richtet sich unser Anteil nach dem Verhältnis unserer Lieferung zu den übrigen. Die Verwahrung hat in sämtlichen Fällen unentgeltlich zu erfolgen. Der Wert unserer Lieferung bestimmt sich nach unserem Leistungspreis einschließlich Mehrwertsteuer und ohne Skontoabzug. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung ist eine Verwertung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten bzw. in unserem Miteigentum stehenden Ware untersagt. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung untersagt, es sei denn, dass der Kunde die von uns gelieferte Vorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erwirbt. In diesem Fall ist er widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs im eigenen Namen weiterzuveräußern, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsene Forderung abtretbar ist. Für den Fall einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder mit Verbindung bzw. Bearbeitung veräußert wird, die sich aus der Weiterveräußerung ergebenen Forderungen in Höhe des Werts der von uns gelieferten Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Dies gilt auch für die Fälle, in denen nach den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung nicht zulässig war. Der Kunde ist nach der Abtretung widerruflich zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Insofern verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich nach Aufforderung durch uns, Auskunft über die abgetretene Forderung und deren Schuldner zu erteilen, sowie alle zum selbständigen Einzug der abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Drittschuldner die Abtretung mitzuteilen. Wir sind ermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Eine Rücknahme der Vorbehaltsware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Rücknahme eine Nachfrist zu setzen. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20%, geben wir die Sicherungen auf Anforderung insoweit frei. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

 

9. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Kirchehrenbach. Gerichtsstand ist Nürnberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen. Für das Vertragsverhältnis gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des Vertrages im übrigen nicht.